Anderung der vorschriften registrierkassen 2015

Zusammen mit der Gründung des Landes im Jahr 2014 war das Unternehmen, dessen Umsatz für die Arbeit von natürlichen Personen, die keine Finanztätigkeiten ausüben, und von Landwirten mit Pauschalvergütung 20.000 PLN pro Jahr nicht überstieg, nicht verpflichtet, Verkäufe an Registrierkassen zu erfassen. Wie haben sich diese Regeln geändert? Ist eine Registrierkasse in Gastronomiebetrieben notwendig?

Ab 2015 galten die oben genannten Bestimmungen nicht mehr für Leute, die in kleinen Bars, Häusern mit zubereitetem Essen und in Kabinen mit "Fast Food" Halt machten. In Kenntnis des anwendbaren Rechts wird dieses Gesetz auch nicht für Unternehmen angewendet, die in großen Gastronomieunternehmen kombinierte Lebensmittel- und Getränkeservices anbieten. Es geht auch um diejenigen, die unsere Dienstleistungen saisonal sprechen. Ähnliches gilt für Unternehmen, die Lebensmittel für externe Empfänger zubereiten.Im Verkehr mit der Regel im Jahr 2015 sind heute alle Steuerzahler, die Catering-Dienstleistungen erbringen, verpflichtet, die Registrierkasse für den Verkauf zu benutzen. In seiner jetzigen Form spielt die Größe des Gebäudes keine Rolle, oder es ist ein exzellentes Restaurant oder eine kleine Bar, ganzjährig oder saisonal. Die Höhe des verdienten Einkommens spielt keine Rolle mehr.Denken Sie auf der Reise daran, dass der Gesetzgeber über die Zeit nachgedacht hat, um solche Registrierkassen im Bereich der Gastronomie einzuführen. Daher musste die Kasse im Gastronomiehaus spätestens vor dem 1. März 2015 eingeführt werden. Bis zu diesem Tag wollte die Registrierkasse schnell fiskalisiert, programmiert, bereit zum Lesen und dem Finanzamt gemeldet werden. & nbsp; Die Registrierkasse sollte und sollte sich an die installierte & nbsp; Gastronomie-Software erinnern, mit reichhaltigen Mehrwertsteuersätzen für Produkte aus anderen Kategorien.

Wenn der Steuerzahler zum 31. Dezember 2014 das Umsatzlimit (20.000 PLN nicht überschritt, musste die Registrierkasse in der einfachen Rolle spätestens am 1. März 2015 eingeführt werden. Wenn jedoch ein Steuerpflichtiger, der eine kleine Gastronomie betreibt, die Umsatzgrenze überschreitet, die vor dem 1. Januar 2015 und nicht im Dezember im November von der Kasse gestrichen werden muss, muss er den Steuerbetrag bis zum 1. Februar 2015 eingeben.Bemerkenswert ist auch die Verpflichtung zur Einführung von Registrierkassen für gastronomische Betriebe, die nach dem 1. Januar 2015 eröffnet wurden. Jetzt sollte die aktuelle Registrierkasse innerhalb von 2 Monaten ab dem Ende des Monats, in dem der erste Catering-Service durchgeführt wurde, vorgelegt werden.